Masterplan Bahnanlagen Jünkerath

 

Abschluss der 1. Kooperationsvereinbarung

 

 

Hintergrund und Planungsanlass

Nicht mehr für den Bahnbetrieb erforderliche Bahnliegenschaften stellen in vielen Gemeinden eine erhebliche Entwicklungsreserve dar. Bedingt durch die Vornutzung und teilweise erhebliche Restriktionen (Nutzungseinschränkungen) können sie jedoch nicht ohne weiteres überplant werden. Ohne einen Entwicklungsimpuls von außen sind gerade kleine und mittlere Kommunen nur selten in der Lage, diese Reserven zu mobilisieren.

Im Rahmen eines Pilotprojektes hat daher das Ministerium des Inneren und für Sport (ISM) über die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz (EA) für sechs Standorte im Land fi nanzielle Mittel bereit gestellt, um diese Flächen einer Anentwicklung zuzuführen. Wesentliche Ziele des Projekts sind u.a.

    Handlungsbedarf ermitteln, mögliche Restriktionen darstellen und bewerten, Nutzungsoptionen aufzeigen,

    Abstimmung und Moderation der Interessen aller Beteiligten (Kommune, DB AG, Land, ggf. weitere),

    Zusammenfassung der Chancen und Risiken in einem Abschlussbericht mit Darstellung

der notwendigen Arbeitsschritte sowie einer ersten Einschätzung der für ihre Umsetzung erforderlichen Maßnahmen.

 

Programmgrundlagen

Im ersten Schritt haben die beteiligten Partner

    Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e. V.,

    Ortsgemeinde Jünkerath, vertreten durch Herrn Ortsbürgermeister Rainer Helfen und

    DB AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt, diese vertreten durch Herrn Klaus J. Kenzler

am 19.07.2006 eine Kooperationsvereinbarung als Grundlage für die hier dargestellte Anentwicklung unterzeichnet.

Diese Vereinbarung ist Programmgrundlage und kann auch als „Stufe 1“ der Kooperation bezeichnet werden.

Mit Anerkennung des vorliegenden Integrierten Gesamtkonzeptes ist die Ausgangsposition zur Stufe 2 erreicht.

Die Arbeitsgrundlagen für das Projekt bestehen im Wesentlichen aus zwei Bereichen:

    Kommunale Plangrundlagen im weitesten Sinne (Pläne und Karten, Strukturdaten, laufenden Planungen, konzeptionelle Überlegungen, Gremienbeschlüsse usw.)

    DB-spezifische Grundlagen: Machbarkeitsprüfung der DB Services Immobilen GmbH (DB SImm als Immobiliendienstleister der DB AG) einschließlich einer Entbehrlichkeitsprüfung der bestehenden Flächen und Anlagen.

In den DB-Unterlagen besteht auch die Besonderheit der Bearbeitung: Erst nach Kenntnis der entbehrlichen Anlagen und damit auch der weiterhin betriebsnotwendigen Anlagen sowie eventueller Restriktionen ist eine städtebauliche Überplanung und Entwicklung möglich. Die hierzu erforderlichen Stellungnahmen und Prüfergebnisse der einzelnen DB-Gesellschaften werden in der Machbarkeitsprüfung der DB S Imm zusammengefasst.

 

Programmablauf

Auf Basis einer detaillierten Leistungsbeschreibung wurde das Projekt im September 2006 mit einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung gestartet. In den seither vergangenen zwei Jahren sind unter anderem folgende Arbeitsschritte bearbeitet worden:

• Bestandsanalyse

• Restriktionsanalyse

• Städtebaulicher Rahmenplan

• Kosten- und Finanzierungsdiskussion

• Projektentwicklung und Ablaufplanung

• Entwurf einer 2. Kooperationsvereinbarung

Mit Vorlage dieses Abschlussberichtes und der Vereinbarung weiterer gemeinsamer Schritte zwischen Kommune und DB AG (2. Kooperationsvereinbarung) wird die unmittelbar vom Land über die EA initiierte Bearbeitung abgeschlossen.

 

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für Rückbau, Anpassungsmaßnahmen, Bodensanierung und Erschließung von

Konversionsfl ächen liegen außerhalb der großen Städte mit ihren „1a-Lagen“ meist deutlich über dem Wert, der über einen Verkauf der erschlossenen Bauflächen wieder refinanziert werden kann. Solche Flächen können daher ohne strukturpolitische Impulse und Hilfe von außen kaum entwickelt werden. Die übergreifende Strukturpolitik umfasst das Zusammenführen, Bündeln und Abstimmen der Instrumente aus der Regionalplanung (z.B. Bildung von gewerblichen Schwerpunkten, Verzicht auf „Konkurrenzstandorte“), die kommunale Entwicklungsplanung und die finanzielle Förderung. Die Entwicklung der Flächen hängt wesentlich auch davon ab, ob die Entwicklungskosten minimiert werden können (Rückbaukosten), in welchem Umfang Fördermittel zur Verfügung stehen und ob diese gezielt sowie effizient eingesetzt werden.

Für eine Förderung der Flächenentwicklung spricht insbesondere, dass hier dem Gebot der Innenentwicklung gefolgt wird, nach dem die Nutzung von „Altstandorten“ vor der Ausweisung weiterer Flächen im Freiraum Vorrang genießt und dass städtebauliche Missstände sowie Funktionsverluste beseitigt werden können.

 

 

Projektentwicklung und Vermarktung

Bei der weiteren Entwicklung ist grundsätzlich zwischen zwei Bereichen zu unterscheiden, die aber im Rahmen eines integrierten Gesamtprojektes weiter verfolgt werden sollten:

Zur Entwicklung der Bahnbrachen entlang der Gewerkschaftsstraße ist nach Möglichkeit eine umgehende Vermarktung der entstehenden Bauflächen für Gewerbe und Dienstleistung an interessierte Investoren bzw. Betriebe anzustreben. Parallel dazu sollen unter maßgeblicher Beteiligung der Kommune weitere Projektbausteine mit folgender Priorisierung umgesetzt werden:

1) Modernisierung der Verkehrsstation

2) Sanierung und Reaktivierung des Empfangsgebäudes

3) Revitalisierung der Bahnhofstraße

Diese Bausteine ergeben in ihrer Gesamtheit erhebliche Synergien und sind im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung auf die Umsetzung der jeweils anderen Bausteine angewiesen. Sie sollten deshalb zeitlich und planerisch koordiniert in die weitere Konkretisierung gebracht werden. Besondere Priorität seitens der Kommune liegt dabei zunächst vor allem auf der Modernisierung der Verkehrsstation.

 

Funktion der Anentwicklung

Der Abschlussbericht zur Anentwicklung der Bahnbrachen in Jünkerath soll zusätzlich und ergänzend zur Darstellung einer städtebaulich beabsichtigten Entwicklung (wie z.B. in einem städtebaulichen Rahmenplan) auch

• die Kernpunkte der Projektentwicklung (Aufgaben, Verfahrensmodelle) definieren und

• die weiteren erforderlichen Arbeitsschritte und Zuständigkeiten skizzieren.

Mit Anerkennung des Integrierten Gesamtkonzeptes durch die beteiligten Partner werden die Ergebnisse der Anentwicklung als Ausgangspunkt für eine zweite Kooperationsvereinbarung dienen. Insofern stellt dieser Abschlussbericht auch die Vorstufe bzw. den Auftakt zur Vereinbarung von rechtsverbindlichen Verträgen zur Eigentumsübernahme und Projektentwicklung dar. Er ist zugleich auch Grundlage für die Genehmigung von Zuwendungsanträgen, die der Aufnahme der Projektentwicklung einzelner Bausteine dienen.

 

 

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